Benötige ich als Voraussetzung zur Praxiseröffnung einer Tierheilpraxis einen Sachkundenachweis "Freiverkäufliche Arzneimittel"?

Frage:

Benötige ich als Voraussetzung zur Praxiseröffnung einer Tierheilpraxis einen Sachkundenachweis "Freiverkäufliche Arzneimittel"?

Antwort:

In einigen Bundesländern muss die Tätigkeit als Tierheilpraktikerin (Tierheilpraktiker) und/oder eine Praxiseröffnung beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden.

Bei dieser Anmeldung wird teilweise der Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel nach (§ 50 Arzneimittelgesetz) verlangt.

 

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