Benötige ich als Voraussetzung zur Praxiseröffnung einer Tierheilpraxis einen Sachkundenachweis "Freiverkäufliche Arzneimittel"?
Frage:
Benötige ich als Voraussetzung zur Praxiseröffnung einer Tierheilpraxis einen Sachkundenachweis "Freiverkäufliche Arzneimittel"?
Antwort:
In einigen Bundesländern muss die Tätigkeit als Tierheilpraktikerin (Tierheilpraktiker) und/oder eine Praxiseröffnung beim zuständigen Veterinäramt angemeldet werden.
Bei dieser Anmeldung wird teilweise der Sachkundenachweis für freiverkäufliche Arzneimittel nach (§ 50 Arzneimittelgesetz) verlangt.