Darf ich selbst angebaute oder selbst gesammelte Arzneikräuter verkaufen?

Frage:

Darf ich mit Sachkenntnis nach der Prüfung (Erwerb des sogenannten Kräuterscheins) selbst angebaute oder selbst gesammelte Arzneikräuter verkaufen?

Antwort:

Nein, das dürfen sie nicht, siehe unten unter Zusammenfassung, Punkt "Gewinnen von Arzneimitteln". Zum Gewinnen von Arzneimitteln benötigt man eine Herstellungserlaubnis.

 

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