Darf ich selbst angebaute oder selbst gesammelte Arzneikräuter verkaufen?
Frage:
Darf ich mit Sachkenntnis nach der Prüfung (Erwerb des sogenannten Kräuterscheins) selbst angebaute oder selbst gesammelte Arzneikräuter verkaufen?
Antwort:
Nein, das dürfen sie nicht, siehe unten unter Zusammenfassung, Punkt "Gewinnen von Arzneimitteln". Zum Gewinnen von Arzneimitteln benötigt man eine Herstellungserlaubnis.