Wird meine Ausbildung zur Apothekenhelferin als Sachkenntnisnachweis anerkannt?
Frage:
Wird meine Ausbildung zur Apothekenhelferin als Sachkenntnisnachweis anerkannt?
Antwort:
Ja, als Sachkenntnisnachweis werden z. B. folgende Prüfungen und Nachweise entsprechend § 10 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln anerkannt:
- ein abgeschlossenes Pharmaziestudium
- eine abgeschlossene Ausbildung zum Drogist/zur Drogistin
- eine abgeschlossene Ausbildung zum Apothekenhelfer / zur Apothekenhelferin
- eine abgeschlossene Ausbildung zum pharmazeutisch kaufmännischen Angestellten / zur pharmazeutisch kaufmännischen Angestellten
- eine abgeschlossene Ausbildung zum pharmazeutisch technischen Assistenten / zur pharmazeutisch technischen Assistentin