FAQ - Häufig gestellte Fragen zu freiverkäuflichen Arzneimitteln
Wir haben für Sie häufig gestellte Fragen unserer Kundinnen und Kunden zusammengestellt und beantwortet:
- Darf ich Salben, Tinkturen oder Teemischungen selbst herstellen und verkaufen?
- Darf ich selbst angebaute oder selbst gesammelte Arzneikräuter verkaufen?
- Welche Voraussetzungen müssen für die Erteilung einer Herstellungserlaubnis erfüllt werden?
- Wird meine Ausbildung zur Apothekenhelferin als Sachkenntnisnachweis anerkannt?
- Benötige ich für den Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln den Sachkundenachweis "Freiverkäufliche Arzneimittel"?
- Welcher Unterschied besteht zwischen diätetischen Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln?
- In welche Kategorie (Lebensmittel, Diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Arzneimittel) fallen Vitaminpräparate?
- Benötige ich als Voraussetzung zur Praxiseröffnung einer Tierheilpraxis einen Sachkundenachweis "Freiverkäufliche Arzneimittel"?
- Welche Behörden sind in Deutschland für den Vollzug des Arzneimittelgesetzes zuständig?
- Sachkundezeugnis als Großhandelserlaubnis?
Sollten Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte einfach an. Wir können Ihnen sicher weiter helfen: 06421 / 92 000